KV Skulptur

Bild von Uwe Kaufmann1
Also, ich habe lange überlegt, welche Aussage hinter dieser Plastik stecken könnte, Deutungsmöglichkeiten gäbe es sicher genug. Weder die ihr Name noch ihr Schöpfer ließ sich vor Ort ermitteln, sobald ich das raus habe, gebe ich Bescheid. Sie ist im Foyer der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Bezirksstelle Chemnitz zu finden, Carl-Hamel-Str. 3 – sozusagen der Führungstempel des niedergelassenen Geschwaders in weiß. Vor diesem Hintergrund ist evtl. die eine Grazie die Ulla Schmidt, die andere die Krankenkasse und dazwischen ein kleiner Kassendoktor, dem nicht mehr viel Handlungsspielraum bleibt …
(Oder wie würdet Ihr das deuten??)
Frage von Pawel: Kann meine Krankenkasse dem Arbeitsamt verraten, dass ich in Karlsbad eine ambulante Reha mache?
Ich bekomme Arbeitslosengeld II. Z. B. verordnet mir mein Hausarzt eine ambulante REHA und ich will sie in Karlsbad machen, muss also für Wohnen, Essen und Fahrt selbst bezahlen und selbstverständlich muss ich das Geld haben. Das Geld habe ich, denn ich es eingespart habe, denn meine Gesundheit braucht eine wirkende Hilfe, das ist also egal. Kann meine Krankenkasse dem Arbeitsamt verraten, dass ich in Karlsbad eine ambulante Reha mache und als Folge davon Geld dafür habe, was also bei Arbeitslosikeit, soweit ich weiß, nicht sein soll?
Beste Antwort:
Answer by Darkzone36
also du must dich im falle einer längeren Ortsabwesenheit (egal aus welchem grund ) bei deiner ARGE als ortsabwesend melden . Dadurch werden die erfahren das du nicht vermittelbar bist da nicht anwesend .Folglich Streichung der Mittel.
solltest du das nicht machen und die bekommen Wind davon das du nicht vor Ort bis ,weil du zb termine nicht wahrnimmst oder telefonisch nicht erreichbar bist folgt ein Sanktionierung am anfang mit 30 % des bedarfs .. ..
egal ob du das alles selber bezahlst den dieses Geld hätest du der ARGE ja acuh melden müssen bzw angeben müssen darauf kann eine einstellung der Mittel erfolgen .
gruss darkzone
aber deine Krankenkasse kann und darf das dem Amt auf nachfrage sagen .
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